AGB

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am 2. City-Triathlon Merzig

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Bei der Anmeldung zum 2. City-Triathlon Merzig verpflichtet sich ist der Teilnehmer die in Folge aufgeführten Teilnehmerbedingungen anzuerkennen. Die Teilnehmerbedingungen sind bei der Onlineanmeldung als gelesen und anerkannt zu markieren, oder deren gedruckte Form bei Nachmeldungen am Wettkampftag zu unterzeichnen. Werden die Teilnehmerbedingungen nicht anerkannt, ist eine Anmeldung und somit die Teilnahme am City-Triathlon Merzig ausgeschlossen.

(2) Ausrichter und Veranstalter des City-Triathlon Merzig ist der Tri-Sport Saar-Hochwald e.V., Im Grünfeld 8, 66663 Merzig (AG Merzig VReg.- Nr. 862). Die Triathlonveranstaltung und die darin enthaltenen Einzelwertungen (Sprintdistanz, olympische Distanz, Jedermann-Triathlon, Triathlon-Staffel) werden nach den Bestimmungen der Deutschen Triathlon Union (DTU), insbesondere den Vorgaben der Veranstalter und Ausrichterordnung der DTU, unter Aufsicht der Saarländischen Triathlon Union (STU) veranstaltet.

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter Zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(4) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an den Tri-Sport Saar-Hochwald e.V zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das vorgeschriebene Lebensalter gemäß der Sportordnung der DTU in der ihrer aktuellen Fassung, bezogen auf die jeweiligen in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführten Wertungen erreicht hat. Die Teilnahme an den Triathlonwettkämpfen unter Verwendung von Fremdmitteln, technischen Hilfsmitteln und nicht zugelassenen Sportgeräten ist nicht gestattet. Sportgeräte und Sportausstattungen, die den Vorgaben der Sportordnung nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nicht zugelassen. Lediglich in Ausnahmefällen können Teilnehmer mit nach Sportordnung nicht zugelassenen Sportgeräten und Sportausstattungen, jedoch nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Veranstalter, in Absprache mit dem Wettkampfgericht vorstehenden obersten Kampfrichter an der Veranstaltung zugelassen werden.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist das Wettkampfgereicht und der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/ oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur vom obersten Wettkampfrichter und von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich nach deren Vorgaben bzw. sonstigen offiziellen Informationen des Veranstalters und / oder des Wettkampfgerichtes wie z. B. der Wettkampfbesprechung zu handeln. Der Teilnehmer ist verpflichtet an der Wettkampfbesprechung teilzunehmen. Er hat sich über die Örtlichkeiten und den Verlauf der zu informieren. Sollte der Teilnehmer Sicherheitsrisiken feststellen, ist er verpflichtet hierüber umgehend die Wettkampfleitung zu informieren. Beim Radfahren gilt trotz Straßensperrungen die Einhaltung der STVO.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular der Firma time2finish GbR im Internet. Falls noch Nachmeldungen am Wettkampftag möglich sind, kann eine persönliche Anmeldung bis zum Anmeldeschlusstermin im Bereich der Startnummernausgabe erfolgen.

(2) Zahlungen können per einmaliger Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Je nach Zahlungsart können zusätzliche Gebühren anfallen, die zu Lasten des Teilnehmers gehen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Falls noch Nachmeldungen am Wettkampftag möglich sind, kann bei persönlicher Anmeldung bis zum Anmeldeschlusstermin im Bereich der Startnummernausgabe die Zahlung auch in bar geleistet werden.

(3) Die Anmeldung ist nach erfolgtem Zahlungseingang abgeschlossen und der Teilnehmer wird gelistet. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch die ITU bzw. DTU unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden, anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, das in der Ausschreibung der betreffenden Wertung, oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

(8) Für die Wertungen der Sprintdistanz und der olympischen Distanz sind generell nur Lizenzinhaber, also Besitzer eines gültigen nationalen Startpasseses (DTU-Startpass) oder einer internationalen Triathlonlizenz teilnahmeberechtigt. Der Teilnehmer ist verpflichtet einen gültigen Startpass bei der Ausgabe der Startunterlagen vorzulegen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Tageslizenz beim Veranstalter erworben wird. Die Notwendigkeit einer Tageslizenz ist bei der Anmeldung anzugeben. Die Tageslizens wird am Wettkampftag bei der Ausgabe der Startunterlagen gegen eine entsprechende Gebühr in Höhe von 20,- € ausgehändigt.

Für die Wertungen des Jedermanntriathlons und der Triathlonstaffel sind alle Personen zugelassen. Eine Vorlage eines Startpasses ist hierfür nicht erforderlich.
§ 4 Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter, bzw. der Ausrichter des 1. Citytriathlon Merzig ist von sämtlichen Haftungsansprüchen befreit. Dies gilt für alle mittelbaren und unmittelbaren Sachschäden und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person), sowie alle Ansprüche, die der Teilnehmer, deren Erben, oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Ausgenommen hiervon ist die Haftung des Veranstalters bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung von freiwilligen Helfern, evtl. Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(2) Bei höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung, oder aus Sicherheitsgründen ist der Veranstalter berechtigt Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, oder diese vollständig abzusagen. Hierdurch besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. So z.B. behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei Unwetter, Gewitter, oder Hochwasser den Wettkampf abzubrechen, oder den Wettkampf zu ändern, indem ein Duathlon ausgetragen wird. Hierdurch besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(3) Der Veranstalter informiert den Teilnehmer darüber, dass es sich bei der Saar nicht um ein EU-Badegewässer handelt. Folglich sind die die Wasserqualität betreffenden Standards beim Schwimmen in der Saar nicht gewahrt. Die Wasserqualität der Saar liegt gemäß den Gewässerkriterien der Wasser- und Schifffahrtsbehörde mit der Güte II-III (kritisch belastet) im mittleren Bereich. Der Veranstalter verpflichtet sich, so zeitnah wie möglich vor dem Wettkampftag Wasserproben von der zuständigen Gesundheitsbehörde oder von einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde anerkannten Institut, entnehmen und untersuchen zu lassen. Ergeben die Messungen und Laborwerte für den Wettkampf eine schlechtere Wasserqualität als die normale, vorbenannte Standard-Wasserqualität der Saar, so ist der Veranstalter gezwungenermaßen berechtigt das Freiwasserschwimmen abzusagen und ersatzweise einen Duathlon auszurichten. Hierdurch besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(4) Auch für den Fall, dass am Wettkampftag die bestehende Wasserqualität der Saar im üblichen Bereich der Güte II-III (kritisch belastet) liegt und das Freiwasserschwimmen im Rahmen des Triathlons durchgeführt wird, weist der Veranstalter darauf hin, dass dies beim Teilnehmer mittelbare und unmittelbare Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person) verursachen könnte. Hierbei ist der Veranstalter, bzw. der Ausrichter des 1. Citytriathlon Merzig jedoch von sämtlichen Haftungsansprüchen befreit.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am 1. City-Triathlon Merzig. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er versichert, dass er sich in einem ausreichend trainierten Zustand befindet und sich seine Tauglichkeit ggf. durch einen Arzt bestätigen lässt.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(7) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 5 Zeitmessung

Beim 1. City-Triathlon Merzig erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mit den Ausstattungen, Geräten und Zeitnahme-Chips von der Firma time2finish GbR (http://www.time2finish.de/impressum.html). Die Teilnahme beim 1. City-Triathlon Merzig ohne den auf den Teilnehmer registrierten Chip von time2finish ist grundsätzlich unzulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet den Chip für die Zeitmessung gemäß den bekanntgegebenen Vorgaben anzulegen, und während des Wettkampfes der jeweiligen Triathlon-Wertung, an der er teilnimmt, mit sich zu führen. Beim Check-Out erfolgt die Rückgabe des Leihchips. Bei Verlust, mutwilliger Zerstörung oder Nichtrückgabe des Leihchips wird eine Gebühr von 20,- € nachträglich erhoben.

§ 6 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die Daten können ggf. auch zum Zweck der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf von dem die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienst, verwendet werden.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er solche Fotos kaufen möchte.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der Zeitmess-Chips von time2finish (vgl. § 5) und der Zeitmessung, zum Zweck der Erstellung von Ergebnislisten, die auch ins Internet gestellt werden, sowie zum Zweck der Erstellung von Urkunden an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt, bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per E-Mail widersprechen.
§ 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Abs. 2 genannten Sportverbände, sowie § 3 Absatz 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.